
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Im Erbrecht beraten wir Privatpersonen, Familien und Unternehmer umfassend bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Testamenten und begleiten Sie bei allen Fragen rund um Erbschaft, Nachlass und Unternehmensnachfolge unter Einschluss aller familien- und gesellschaftsrechtlicher Wechselwirkungen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerrechtliche Aspekte und stehen hierzu gerne im Austausch mit Ihren steuerrechtlichen Beratern.
Unsere Beratung ist stets individuell auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation abgestimmt. Neben unserer langjährigen juristischen Erfahrung legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Betreuung, da erbrechtliche Fragestellungen häufig auch mit emotionalen Herausforderungen verbunden sind.
Wir verfolgen grundsätzlich das Ziel, erbrechtliche Konflikte möglichst außergerichtlich und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und engagiert vor Gericht.
Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Familienrecht,
Mediatorin (DAA)
Fachanwalt für Erbrecht
