Fachgebiet Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrszivilrechts, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen (Schadensersatz und Schmerzensgeld), aber auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts (Autokauf und Leasing mit Vertragsgestaltung sowie den dazugehörigen Gewährleistungsansprüchen) setzen wir auf eine persönliche Betreuung und zügige Realisierung der Ansprüche unserer Mandanten. Beim Ordnungswidrigkeitenrecht ist in Bezug auf Bußgeldbescheide und Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister sowie ausgesprochene Fahrverbote eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigung maßgeblich.

So auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts, wo bei Tatvorwürfen wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsfahrten oder verbotenen Kraftfahrzeugrennen regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Für jeden unserer Mandanten entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. So maximieren wir die Erfolgschancen ein Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Bußgeld abzuwenden. Zum Verkehrsrecht zählt auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Hier beraten und unterstützen wir Sie, wenn es z. B. um die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Fahrtenbuchauflage oder um Abschleppmaßnahmen geht und helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung mit den Behörden. 

Auf unsere kompetente Unterstützung können Sie schließlich auch im Verkehrsversicherungsrecht zählen. Hier gibt es vor allem Anknüpfungspunkte in Bezug auf die Haftpflichtversicherung sowie die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

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Rechtsanwältin

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