Fachanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Im Erbrecht beraten wir Privatpersonen, Familien und Unternehmer umfassend bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Testamenten und begleiten Sie bei allen Fragen rund um Erbschaft, Nachlass und Unternehmensnachfolge unter Einschluss aller familien- und gesellschaftsrechtlicher Wechselwirkungen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerrechtliche Aspekte und stehen hierzu gerne im Austausch mit Ihren steuerrechtlichen Beratern.

Unsere Beratung ist stets individuell auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation abgestimmt. Neben unserer langjährigen juristischen Erfahrung legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Betreuung, da erbrechtliche Fragestellungen häufig auch mit emotionalen Herausforderungen verbunden sind.

  • Gestaltung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
  • Vermögensnachfolge für Privatpersonen und Unternehmer
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung von Erben und Erbengemeinschaften
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten

Wir verfolgen grundsätzlich das Ziel, erbrechtliche Konflikte möglichst außergerichtlich und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und engagiert vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner:

Team Erbrecht und Vermögensnachfolge

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Fachanwältin für Familienrecht,
Mediatorin (DAA)

Fachanwalt für Erbrecht

Unsere Leistungen im Erbrecht

TGH  Thomas Rechtsanwälte

Ein individuell gestaltetes Testament schafft Klarheit und hilft, spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihren persönlichen und familiären Vorstellungen entspricht.

Eine frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge ermöglicht die geordnete Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller Nachfolgelösungen und berücksichtigen dabei erbrechtliche, familienrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte.

Die Nachfolge eines Unternehmens erfordert eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Planung. Wir begleiten Unternehmer bei der Gestaltung einer nachhaltigen Unternehmensnachfolge und sorgen dafür, dass betriebliche und private Interessen optimal aufeinander abgestimmt werden.

Durch die vorweggenommene Erbfolge können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen und die spätere Nachlassregelung sinnvoll gestaltet werden. Wir beraten Sie bei Schenkungen, Übergabeverträgen und weiteren Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und steuerlich sinnvoll zu planen.

Die Verwaltung und Aufteilung eines Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft ist häufig mit rechtlichen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Wir beraten Erbengemeinschaften umfassend und unterstützen einzelne Miterben bei der Wahrung ihrer Rechte.

Besteht eine Erbengemeinschaft, müssen Nachlass und Vermögenswerte unter den Erben verteilt werden. Wir begleiten Sie bei der Erbauseinandersetzung, entwickeln einvernehmliche Lösungen und setzen Ihre Rechte konsequent durch, wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich wird.

Pflichtteilsansprüche führen häufig zu Konflikten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Wir beraten sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht.